SiGeKo

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen ist für private Bauherren sowie für gewerbliche Betreiber von Baustellen unter den in der Baustellenverordnung genannten Bedingungen zwingend vorgeschrieben.

Ich biete Ihnen eine fachgerechte Sicherheits- & Gesundheitsschutzkoordination (SIGE-Koordination) in der Planungs- sowie Ausführungsphase Ihres Bauvorhabens an.

Welche Pflichten hat der Bauherr, warum einen SiGeKo?

Der Bauherr ist als „Verursacher und Betreiber“ in besonderer Pflicht. Da nur er Organisationsgewalt besitzt, ist er verpflichtet die Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit für alle auf der Baustelle Beschäftigten wie auch für „Baustellenfremde“ (Fußgänger, Kinder ect.) zu vermeiden.

Die sich daraus ergebenden Aufgaben sind:

  • die allgemeinen Grundsätze für Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen bekannt sein und in die Planung zur Ausführung des Bauvorhabens einfließen
  • die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben bei Baustellen mit der zeitgleichen Beschäftigung mehrerer Unternehmen bzw. der Durchführung besonders gefährlicher Arbeiten (gemäß Anhang 2 der Baustellenverordnung) wie z.Bsp.
    • die Bestellung mindestens eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo)
    • die Erstellung einer Vorankündigung und die Zusendung an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt
    • die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)

Welche Haftungsrisiken gehen Bauherren bei Nichtbeachtung ein?

Das Thema Arbeitsschutzmanagement auf der Baustelle ist seit 1998 nicht allein den auf einer Baustelle beschäftigten Unternehmern überlassen. Auch der Bauherr als Auftraggeber ist durch die Baustellenverordnung in die Pflicht genommen, das Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz auf seiner Baustelle zu regeln. Vernachlässigt er diese Pflichten, so riskiert er viel; denn vorsätzliche Handlungen, welche Leben oder Gesundheit von Beschäftigten gefährden, sind nach Arbeitsschutzgesetz strafbar. So sind Bußgelder, Kosten für Bauzeitverlängerungen durch Baustopp/Sperrung der Baustelle bis hin zu Strafverfahren möglich.

Ich biete Ihnen meine Leistungen als SiGeKo an:

während der Planungsphase/ vor Baubeginn:

  • Mitwirkung in der Vor-, Entwurfs- und Werkplanung
  • Erstellung des SiGe-Planes, der Baustellenordnung, Vorankündigung und der Unterlage

während der Ausführungsphase/ nach Baubeginn:

  • Koordinieren der auf der Baustelle tätigen Unternehmen betreffs Arbeitsschutz
  • Überprüfung und Anpassung des SiGe-Planes in der Ausführung
  • Beratung und Mitwirkung in der Vergabe und Bauablaufplanung