Sicherheitsfachingenieur  (SiFa)

Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein Muss für jeden Unternehmer. Er ist sowohl gesetzlich nach dem Arbeitsschutzgesetz sowohl auch haftungsrechtlich verpflichtet, eine geeignete Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in seinem Unternehmen zu organisieren.

Das angestrebte Ziel ist, einen Zustand von Arbeitsbedingungen zu schaffen, in dem die Mitarbeiter in einem möglichst kleinem und  vertretbaren Umfang arbeitsbedingten Gefährdungen und Belastungen ausgesetzt werden und ihre psychische wie auch physische Gesundheit und Leistungsfähigkeit über die Beschäftigungszeit hinaus nicht beeinträchtigt wird.

Zudem kann eine in den betrieblichen Ablauf gut integrierte Arbeitssicherheit Schutz geben vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und damit verbundenen Kosten durch Ausfalltage,  personelle Engpässe, Verlust von Manpower und entgangenen Aufträgen. Arbeitsunfälle schaden dem Unternehmensimage ebenso wie dem Betriebsergebnis.

Verantwortliches Umgehen mit Ihren Mitarbeitern erzeugt eine positive Außenwirkung und steigert die Mitarbeiterzufriedenheit. Es fällt Ihnen auch zukünftig leichter, gesuchte Fachkräfte für Ihr Unternehmen zu gewinnen.

Das Thema Arbeitssicherheit hat in den letzten Jahren eine enorme Entwicklung genommen. Von der rein technischen Verhinderung von Unfällen ist der Weg zur umfassenden Prävention genommen worden. Die Arbeitssicherheit ist heute mit den Erfordernissen der Ergonomie, der Qualitätssicherung und des Umweltschutzes eng verknüpft. Haben Ihre Kunden Sie schon nach Ihrer Absicherung Ihrer „Arbeitsqualität“ betreffs Ihres Mitarbeiterstammes befragt. Eine zukunftsorientierte Entwicklung eines Unternehmens hängt immer stärker an der Sicherung seiner menschlichen Resourcen. In keiner erfolgreichen Unternehmenspolitik, in keinem Unternehmensleitbild wird dieser Fakt vergessen. Fragen Sie sich selbst; wie schnell haben Sie neue Fachkräfte gefunden? Wie lange brachen neue Mitarbeiter, sich in Ihre Anforderungsprofile einzuarbeiten?

Um in Ihrem Unternehmen verantwortungsvoll das Thema Arbeitsschutz zu integrieren, sind Sie auf Fachwissen angewiesen. Dabei helfe ich Ihnen als Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) gern. Ich berate Sie in allen Fragen, die den Arbeitsschutz betreffen und helfe Ihnen, ein Arbeitsschutzsystem in Ihrem Unternehmen aufzubauen, es zu optimieren und in den Arbeitsalltag zu integrieren.

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die Vorschriften der Berufsgenossenschaften (BGV A2) regeln dazu die gesetzlich vorgegebenen Einzelheiten, so z.B. den Stundenumfang, mit dem ich bei Ihnen als SiFa im Betrieb tätig bin.

Ich biete Ihnen meine Leistungen als Sicherheitsfachingenieur (SiFa) an:

  • Ermitteln und Beurteilen von arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren und das Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen
  • Aktives Gestalten sicherer, gesundheits- und menschengerechter Arbeitssysteme.
  • Entwicklung von Arbeitsschutzkonzepte
  • Beratung bei der Neu- /Umgestaltung von Arbeitsstätten,
  • Beratung bei der Auswahl und dem Einsatz von Maschinen, Geräten, Anlagen während des Investitionsprozesses
  • Beratung bei der Auswahl/Neuanschaffung von Arbeitsstoffen,
  • Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsorganisation und der Schaffung von personellen und sozialen Bedingungen.
  • Integration von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Management und Führung von Prozessen; Einbindung in die betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation, in die ständige Bewertung von Stand und Entwicklung und Gewährleistung einer kontinuierlichen Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit.
    Daraus folgt Unterstützung hinsichtlich einer geeigneten Organisation (Aufbau- und Ablauforganisation), so dass Sicherheit und Gesundheitsschutz bei allen Tätigkeiten beachtet und in die betrieblichen Führungsstrukturen eingebunden werden

 

Arbeitgeber (ArbSchG §§)

Umfassende, vorausschauende Handlungspflicht
hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit
Risiko-orientiertes Vorgehen
Kontinuierliche Verbesserung
Geeignete Organisation
Integration von Sicherheit und Gesundheit in alle
Führungsebenen und Tätigkeiten
Voraussetzungen schaffen zur Mitwirkung der Beschäftigten

Anforderungen an die Fachkraft für Arbeitssicherheit (ASIG §§)

Arbeitgeber unterstützen beim Arbeitsschutz
und bei der Unfallverhütung in allen
Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich
der menschengerechten Gestaltung der Arbeit